Aktuelle Informationen


Q2 / 2026

Bitte darauf achten, dass sich die Postadresse geändert hat:

Kirchenverwaltung der EKHN Wiesbaden

Für die Boten:

Bitte Post, die noch an die Regionalverwaltung gerichtet ist, in den Briefkasten EKHN-Wiesbaden werfen.


Update Datei: 17 RV WRT - KGM Buchungsblatt Handkasse 2026  USt 3.9-PNC  -> 17 RV WRT - KGM Buchungsblatt Handkasse 2026  USt 4.0-PNC


Der Regionalverwaltungsverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus ist mit Wirkung zum 1. April 2026 aufgelöst.

An die Stelle der bisherigen Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus tritt die Kirchenverwaltung, die in Form einer sogenannten Gesamtrechtsnachfolge auf Grundlage von § 26 Abs. 2 Regionalgesetz und des genannten Kirchenleitungsbeschlusses alle Rechte und Pflichten des bisherigen Verbands übernimmt. Die Kirchenverwaltung ist ab dem 1. April 2026 die für Sie als Kirchengemeinden und Dekanate unmittelbar zuständige Verwaltungsdienststelle.


Q1 / 2026

Neue Dateien im Bereich Finanzen/Download.

 

Am 20.01.2026 sind wir wegen einer Betriebsversammlung zwischen 11 und 12 Uhr nicht erreichbar.

 


Q2 / 2025

 

 

 

Newsletter 2/2025

 

Zufriedenheit mit dem Ergebnis der Entgeltverhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem Ende April bereits in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen ein guter Abschluss erreicht werden konnte, stand nun die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN) im Fokus.

Es bestand klar das Bestreben, zeitnah zum Abschluss des öffentlichen Dienstes ebenfalls ein gutes Ergebnis vorzulegen. Dies ist aus Sicht der Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission und des VKM Vorstandes sehr gut gelungen.

Hier die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Bereits für die Monate Juni, Juli, August und September erhalten die Beschäftigten der EKHN eine Einmalzahlung von jeweils 200 €. Die Zahlung erfolgt anteilig der Arbeitszeit.

Da immer mehr Beschäftigte in erweiterter Vollzeit tätig sind, freut es uns, dass wir für diese Kolleg*innen anteilig zur Arbeitszeit auch eine höhere Einmalzahlung verhandeln konnten.

 

  • Ab dem Oktober 2025 erhalten alle Beschäftigten eine prozentuale Erhöhung um 4,9%. Die neuen Tabellen finden Sie: auf unserer Homepage unter Aktuelles

Anders als bei anderen Tarifabschlüssen ist es uns gelungen, eine Aufteilung der prozentualen Steigerung in zwei kleinere Schritte zu verhindern. Damit bleibt von Anfang an mehr Netto vom Brutto

Die Laufzeit der Tabelle gilt mindestens 18 Monate

 

  • Die Arbeitnehmerseite hat nochmals den Reformationstag als arbeitsfreien Tag in die Verhandlungen mit aufgenommen. Zumal viele Beschäftigte mit Unverständnis darauf reagiert haben, dass die Arbeitgeber in der letzten Runde nur die Wahl ließen, zwischen einer höheren prozentualen Steigerung und dem freien Reformationstag. Damals hatte die Arbeitnehmerseite nach eingehender Beratung zugunsten einer höheren prozentualen Steigerung votiert.

 

Es freut uns mitteilen zu können, dass ab 2025 der Reformationstag dauerhaft als arbeitsfreier Tag in die KDO mit aufgenommen wird. Die neue Regelung ist im § 16 KDO zu finden.

 

  • Die betriebliche Altersvorsorge für die Beschäftigten bleibt bis auf weiteres weiterhin komplett Arbeitgeber finanziert.

Damit übernimmt der Arbeitgeber im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst, der Diakonie und anderen Landeskirchen auch zukünftig die komplette Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge, inclusive der Beitragserhöhung, die von der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) für das Jahr 2026 bereits beschlossen wurde. Damit ist die EKHN die einzige Landeskirche in der die Arbeitnehmer keinen Eigenanteil zu ihrer betrieblichen Altersvorsorge leisten müssen.

 

  • Bei Auszubildenden erhöht sich ab Oktober 2025 die Vergütung um 150 € im Monat.

 

  • Bei Praktikant*innen die eine Vergütung erhalten, erhöht sich diese ab Oktober 2025 um 4,9%

Die Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmerseite, zeigen sich zufrieden, dass nach schwierigen Verhandlungen am Ende ein für beide Seiten vertretbares Gesamtpaket erreicht wurde. Martin Schnelle, der stellvertretende Vorsitzende der ARK sagte: „Es ist gelungen, trotz rückläufiger Kirchensteuereinnahmen für die Kolleginnen und Kollegen spürbare Verbesserungen zu erreichen und damit die Attraktivität der EKHN als Arbeitgeber zu stärken.“

Im Hinblick auf die Ergebnisse in beiden Arbeitsrechtlichen Kommissionen in die der VKM Mitglieder für die Arbeitnehmer entsendet, betont Sabine Hübner, die Vorsitzende des VKM, dass die Mitglieder in den Kommissionen gute Arbeit geleistet haben und die Arbeitnehmerschaft eine starke Vertretung hat.

„Es zeigt sich hier wieder einmal, dass der dritte Weg funktioniert und Ergebnisse erzielt werden können, die einen guten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern darstellen. Dies setzt von beiden Seiten eine grundsätzliche Kompromissbereitschaft und die Offenheit für die Argumente des Gegenübers voraus. Die Ergebnisse sowohl in der Diakonie, wie auch in der EKHN sprechen hier eine deutliche Sprache.“