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Nachdem
Ende April bereits in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen ein guter Abschluss erreicht werden
konnte, stand nun die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN) im
Fokus.
Es bestand
klar das Bestreben, zeitnah zum Abschluss des öffentlichen Dienstes ebenfalls ein gutes Ergebnis vorzulegen. Dies
ist aus Sicht der Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission und des VKM Vorstandes sehr gut
gelungen.
Hier die
Ergebnisse im Einzelnen:
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Bereits für die Monate Juni, Juli, August und September erhalten die Beschäftigten der EKHN
eine Einmalzahlung von jeweils 200 €. Die Zahlung erfolgt anteilig der
Arbeitszeit.
Da immer
mehr Beschäftigte in erweiterter Vollzeit tätig sind, freut es uns, dass wir für diese Kolleg*innen anteilig zur
Arbeitszeit auch eine höhere Einmalzahlung verhandeln konnten.
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Ab dem Oktober 2025 erhalten alle Beschäftigten eine prozentuale Erhöhung um
4,9%. Die neuen Tabellen finden Sie: auf unserer Homepage unter Aktuelles
Anders als
bei anderen Tarifabschlüssen ist es uns gelungen, eine Aufteilung der prozentualen Steigerung in zwei kleinere
Schritte zu verhindern. Damit bleibt von Anfang an mehr Netto vom Brutto
Die
Laufzeit der Tabelle gilt mindestens 18 Monate
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Die Arbeitnehmerseite hat nochmals den Reformationstag als arbeitsfreien Tag in die Verhandlungen mit
aufgenommen. Zumal viele Beschäftigte mit Unverständnis darauf reagiert haben, dass die Arbeitgeber in der
letzten Runde nur die Wahl ließen, zwischen einer höheren prozentualen Steigerung und dem freien
Reformationstag. Damals hatte die Arbeitnehmerseite nach eingehender Beratung zugunsten einer höheren
prozentualen Steigerung votiert.
Es freut
uns mitteilen zu können, dass ab 2025 der Reformationstag dauerhaft als arbeitsfreier
Tag in die KDO mit aufgenommen wird. Die neue Regelung ist im § 16 KDO zu finden.
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Die betriebliche Altersvorsorge für die Beschäftigten bleibt bis auf weiteres
weiterhin komplett Arbeitgeber finanziert.
Damit
übernimmt der Arbeitgeber im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst, der Diakonie und anderen Landeskirchen auch
zukünftig die komplette Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge, inclusive der Beitragserhöhung, die von der
Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) für das Jahr 2026 bereits beschlossen wurde. Damit ist die EKHN die
einzige Landeskirche in der die Arbeitnehmer keinen Eigenanteil zu ihrer betrieblichen Altersvorsorge leisten
müssen.
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Bei Auszubildenden erhöht sich ab Oktober 2025 die Vergütung um 150 €
im Monat.
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Bei Praktikant*innen die eine Vergütung erhalten, erhöht
sich diese ab Oktober 2025 um 4,9%
Die
Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmerseite, zeigen sich zufrieden, dass nach schwierigen Verhandlungen am
Ende ein für beide Seiten vertretbares Gesamtpaket erreicht wurde. Martin Schnelle, der stellvertretende
Vorsitzende der ARK sagte: „Es ist gelungen, trotz rückläufiger Kirchensteuereinnahmen für die Kolleginnen und
Kollegen spürbare Verbesserungen zu erreichen und damit die Attraktivität der EKHN als Arbeitgeber zu
stärken.“
Im
Hinblick auf die Ergebnisse in beiden Arbeitsrechtlichen Kommissionen in die der VKM Mitglieder für die
Arbeitnehmer entsendet, betont Sabine Hübner, die Vorsitzende des VKM, dass die Mitglieder in den Kommissionen gute
Arbeit geleistet haben und die Arbeitnehmerschaft eine starke Vertretung hat.
„Es zeigt
sich hier wieder einmal, dass der dritte Weg funktioniert und Ergebnisse erzielt werden können, die einen guten
Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern darstellen. Dies setzt von
beiden Seiten eine grundsätzliche Kompromissbereitschaft und die Offenheit für die Argumente des Gegenübers voraus.
Die Ergebnisse sowohl in der Diakonie, wie auch in der EKHN sprechen hier eine deutliche Sprache.“
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